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Freitag, 3. Oktober
2014
– Das geht ja gar nicht!
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In
Fortsetzung vom 27. September:
Wer an der Strecke steht und Fotos nicht nur "mit Zug", sondern auch
mit etwas Umgebung machen will, kennt das Problem – gerade im platten
Land sind Gestaltungsmöglichkeiten oft dünn gesät.
Nicht selten verschwindet manch schönes Bauwerk hinter einem
Zug, welches sich eigentlich fotogen im Bild machen würde. So wie
hier der kleine Hof nahe der Bahnlinie Lübeck – Lüneburg bei
Marienwohlde mit 648 351 – das geht
ja gar nicht!
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Das zur
Abhilfe
nötige Equipment ist kompakt verpackt und kommt nun zum Einsatz.
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Da der
Mensch naturgemäß oberhalb 1,80m an Grenzen
stößt, muss Technik helfen. In fast 8 Meter Höhe reicht
kein Auge und kein Arm mehr. Um das Motiv passend auszurichten
übernimmt ein Schwenkneiger die Augen- und Handfunktion. Die
Steuerung der
Cam übernimmt anstelle der Finger der Router, welcher ein
WLAN-Netz erzeugt. Zum Auslösen ist unterhalb des Routers ein
Funkempfänger montiert, welcher optional ist und weggelassen
werden kann da die Cam auch über das Livebild ausgelöst
werden kann.
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Anschließend
muss man sich trauen, die martialisch anmutende Technik in den Himmel
zu schieben.
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Um nun zu
sehen was man oben sehen würde, gehts in die Knie in die
Dunkelkammer. Über Livebild lässt sich die Cam mit
allen Funktionen vom Boden aus steuern. Das Kabel ermöglicht das
präzise Ausrichten der Cam. Es gibt einen Schwenkneiger mit
Infrarot, der jedoch in dieser Höhe nicht zuverlässig
arbeiten soll – so dass das Kabel nicht verzichtbar ist.
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That is
it! Der Wald ist keine Baumreihe mehr, der Hof fotogen und das
Auto
vor dem Zug ist freigestelllt nicht wirklich störend.
Ergänzernd sei noch angemerkt, dass aktuell Drohnen, im Film- und
Fotobereich auch unter dem Begriff Quadrocopter
bekannt, in aller Munde sind.
Inzwischen gibt es erschwingliche Modelle für Jedermann. Kleine
Modelle darf man hierzulande zwar betreiben, sofern keine (Persönlichkeits-) Rechte
Dritter tangiert werden – jeder Verkauf solcher Aufnahmen ist jedoch
unzulässig. Will man mittels Quadrocopter gemachte Aufnahmen
verkaufen, betreibt man sofort ein unbemanntes
Luftfahrtsystem gemäß dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und man hat entsprechende
Auflagen zu beachten – einschließlich aller nötiger
Anmeldungen und Genehmigungen. Hier ist also dringend von Drohnen etc.
abzuraten.
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Fotos
in Google Earth |
©
2014 Jan Borchers, www.bahnfotokiste.de |
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